Wie geht es jetzt weiter?
Nach der Einreichung der Initiative werden zuerst die Unterschriften und die rechtliche Zulässigkeit geprüft. Dieser Schritt dauert in der Regel einige Wochen bis wenige Monate. Anschliessend befasst sich der Regierungsrat mit der Vorlage und gibt dem Parlament eine Empfehlung ab. Dabei wird auch beurteilt, ob ein Gegenvorschlag sinnvoll wäre. Danach entscheidet das Parlament über das weitere Vorgehen. Entweder kommt die Initiative direkt vors Volk oder es werden zuerst vertiefte Abklärungen vorgenommen. Falls zusätzlich ein Gegenvorschlag ausgearbeitet wird, verlängert sich das Verfahren entsprechend.
Klartext: Bis zur Volksabstimmung dauert es noch. Wer jetzt denkt «Mission erfüllt», unterschätzt die Politik komplett. Die eigentliche öffentliche Debatte beginnt erst jetzt.
Das ist der Initiativtext:
Volksinitiative «GO Basel GO! Für mehr Lebensqualität in der Basler Innenstadt» (Innenstadt-Initiative)
Gestützt auf § 47 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 und auf das Gesetz betreffend Initiative und Referendum vom 16. Januar 1991 (IRG) reichen die Unterzeichnenden, im Kanton Basel-Stadt Stimmberechtigten, folgende Initiative ein:
Die Kantonsverfassung Basel-Stadt vom 23. März 2005 wird wie folgt ergänzt:
§ 34a (neu) Gestaltung der zentralen Innenstadtachse
1 Der Staat gestaltet die zentrale Innenstadtachse zwischen Barfüsserplatz, Marktplatz und Schifflände als Raum des öffentlichen Aufenthalts und der Begegnung.
2 Er sorgt für eine städtebaulich hochwertige Gestaltung der Plätze und Strassen der zentralen Innenstadtachse, die den sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und kulturellen Interessen der Bevölkerung sowie der Nutzenden Rechnung trägt. Dazu gehören Begegnungs- und Aufenthaltsplätze mit grosszügigen Baumanlagen und Grünflächen, Brunnen, entsiegelten Flächen sowie konzentrierte Veloeinstellanlagen, welche die Aufenthaltsflächen nicht beeinträchtigen.
3 Er trifft die notwendigen Massnahmen, damit kein öffentlicher Verkehr auf der zentralen Innenstadtachse verkehrt und diese frei von Tramgleisen ist. Zulässig sind öffentliche Mobilitätsangebote zur internen Erschliessung. Die Anbindung des Barfüsserplatzes via Steinenberg und Kohlenberg sowie der Schifflände an das Netz des öffentlichen Verkehrs bleibt gewährleistet.
4 Die zentrale Innenstadtachse umfasst den Raum zwischen Barfüsserplatz und Schifflände einschliesslich Falknerstrasse, Gerbergasse, Rüdengasse, Marktplatz, Marktgasse, Fischmarkt und Spiegelgasse.